Die kleinere Gemeinden in Schleswig-Holstein haben keine eigene Verwaltung. Sie bilden normalerweise gemeinsam mit anderen Gemeinden Ämter, die diejenigen Aufgaben wahrnehmen, für die die Gemeinden normalerweise zuständig wären, wie zum Beispiel das Ordnungs- und Meldewesen. Außerdem unterstützen Sie die Gemeinden und deren Mandatsträger bei ihren vielfältigen Aufgaben.
Ämter sind – anders als Gemeinden oder Kreise – keine Gebietskörperschaften und haben keine direkt gewählten Vertreter. Höchstes politisches Gremium ist der Amtsausschuss, dem neben den Bürgermeistern weitere – von den jeweiligen Gemeindevertretungen gewählte – Vertreter der Gemeinden angehören. Der Vorsitzende, der von den Ausschussmitgliedern gewählt wird, ist der Amtsvorsteher. Er nimmt die Außenvertretung des Amtes wahr. In einem hauptamtlich verwalteten Amt wie dem Amt Hüttener Berge wird die Verwaltung von einem Amtsdirektor geleitet. Dieser ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter des Amtes und seiner Verwaltung. Grundlage für die Arbeit der Ämter ist die Amtsordnung für Schleswig-Holstein.
Gero Neidlinger (CDU)
Gärtnerweg 3
24794 Borgstedt
Tel. 04331 38809
Peter Vogel (BfO)
24361 Owschlag
Jörg Harder (AKVA)
24358 Ascheffel
Andreas Betz
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel. 04356 9949-100
Ole Bening (AKWG)
24361 Holzbunge
Detlef Kroll (CDU)
24358 Ahlefeld-Bistensee
Jens-Peter Frank (SPD)
Wolfskoppel 34
24363 Holtsee
Hubertus Fiedler (SPD)
Krögerkoppel 2
24363 Holtsee
Ulrich Franz (CDU)
Harzhofer Weg 36a
24361 Lehmsiek
Christoph Hannemann (CDU)
Achters-Hohenlieth 4
24363 Holtsee