Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

8. Dezember 2008 - Böswilliger Fehlalarm

8. Dezember 2008 - Böswilliger Fehlalarm

Um ca. 17:00 Uhr wurde die Sirene an der Schule von Hand ausgelöst, obwohl kein Grund für einen Feuerwehreinsatz vorlag. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ein Straftatbestand nach §145 Strafgesetzbuch ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder über den Sinn dieser und anderer Nortrufeinrichtungen aufzuklären. Feuerwehrleute üben ihre Tätigkeit normalerweise ehrenamtlich aus. Im Alarmfall lassen sie alles stehen und liegen, um zum Einsatz zu fahren, ganz gleich Sie ob an ihrem Arbeitsplatz, bei einer Familienfeier oder im Restaurant sind. Kommt es während einer solchen Fehlalarmierung zu einem echten Einsatz, kann es zu Verzögerungen kommen, weil Mannschaft und Fahrzeuge bereits ausgerückt sind. Des weiteren entstehen Kosten, die bei einem böswilligen Fehlalarm dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

Kontakt

Gemeinde Holtsee
vertreten durch den Bürgermeister
über Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee

Telefon: 04356 9949-0
Fax: 04356 9949-7000

Internet: www.holtsee.de
E-Mail: mail[at]holtsee.de

Bürgermeister

Ulrich Franz
Harzhofer Weg 36a
24361 Lehmsiek
Tel.: 04351 43060
Mobil: 0152 56371260

Sprechstunde
Dienstags, 17:30–18:30 Uhr
Alte Schule, Dorfstr. 12